Jugendamt Rhein-Kreis Neuss

Königstraße 32-34
41460 Neuss
Elterngeld vom Rhein-Kreis Neuss erhalten Eltern, die
ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss haben.
Auf der unten angegebenen Website der Elterngeldstelle finden Sie Ihre individuelle Ansprechperson nach Familiennamens des Kindes geordnet.