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Elterngeldstelle

Jugendamt Rhein-Kreis Neuss

Übersichtskarte

Königstraße 32-34
41460 Neuss

Beschreibung:

Elterngeld vom Rhein-Kreis Neuss erhalten Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss haben.

Auf der unten angegebenen Website der Elterngeldstelle finden Sie Ihre individuelle Ansprechperson nach Familiennamens des Kindes geordnet.

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