
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB):
Auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechts wird Menschen mit Behinderung die Möglichkeit eines Ausgleichs von Nachteilen im alltäglichen Leben gewährt. Am Anfang steht das notwendige Verwaltungsverfahren, die Feststellung einer Behinderung beziehungsweise eines Leistungsanspruchs und die Erteilung eines Bescheides.
Der Schwerbehindertenausweis dient der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung zustehen. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz, ein höherer Urlaubs-anspruch im Erwerbsleben oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens sowie im öffentlichen Personenverkehr.