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Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt Schwangere, die sich in einer finanziellen und seelischen Notlage befinden.

Beispiele für die Unterstützung:

  • Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum

  • Einrichtung und Erstausstattung

  • Schwangerschaftsbekleidung

  • Betreuung des Kleinkindes

  • Lebensunterhalt sicherstellen

Voraussetzungen für eine Unterstützung:

  • bestehende Schwangerschaft

  • ein geringes Einkommen

  • andere Sozialleistungen reichen nicht aus oder werden nicht gewährt

  • der Antrag muss vor der Entbindung bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Über folgenden Link, finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

Bundesstiftung Mutter und Kind: Donum vitae NRW

Weitere Informationen:

BMFSFJ - Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung Mutter und Kind - Wer kann Hilfe beantragen?

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