Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt Schwangere, die sich in einer finanziellen und seelischen Notlage befinden.
Beispiele für die Unterstützung:
Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum
Einrichtung und Erstausstattung
Schwangerschaftsbekleidung
Betreuung des Kleinkindes
Lebensunterhalt sicherstellen
Voraussetzungen für eine Unterstützung:
bestehende Schwangerschaft
ein geringes Einkommen
andere Sozialleistungen reichen nicht aus oder werden nicht gewährt
der Antrag muss vor der Entbindung bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Über folgenden Link, finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Bundesstiftung Mutter und Kind: Donum vitae NRW
Weitere Informationen: