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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen sind finanzielle Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Diese Leistungen gibt es zusätzlich zum Regelbedarf.

Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen z. B.:

  • Kosten für das Mittagessen in Schulen, Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege

  • Lernförderung

  • Schulbedarf, wie notwendiges Schulmaterial

  • Ausflüge:

    • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler

    • Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird

  • Schülerbeförderung mit Bus und Bahn

  • Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten: z. B. Beiträge für Sportvereine und Musikschulen und die entsprechende Ausrüstung

Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen haben:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern …

  • Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV) erhalten. Oder wenn sie diese nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind.

  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Antrag stellen:

Erhält das Kind Leistungen nach dem SGB II – Hartz IV -, dann ist der Antrag beim Jobcenter abzugeben.

Bezieht das Kind Asylbewerberleistungen, dann ist der Antrag beim Integrationsamt zu stellen.

Alle anderen (Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe) stellen ihren Antrag beim Sozialamt.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörden finden sie unten.

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